Wie melde ich Geldspielgeräte zur Überprüfung an?
Bitte melden Sie Ihre Geldspielgeräte mittels unseres Formulars auf dieser Seite, oder per E-Mail zur Überprüfung an. Wir kommunizieren ausschließlich digital. Sie erhalten Rechnung und Prüfberichte in digitaler Form, Prüfplaketten werden im Rahmen der Überprüfung vor Ort an den Geräten angebracht.
Was benötige ich für die Anmeldung
- Als Neukunde einen Gewerbenachweis
- Rechnungsadresse und Kommunikationsdaten
- Standortadressen ggfs. mit Öffnungszeiten und Ruhetagen
- Zulassungsnummern, Softwareversion und Gültigkeit der Zulassung
Was muss ich beachten?
Wir möchten dass alle Ihre Geräte die Überprüfung erfolgreich bestehen, und eine Prüfplakette vergeben werden kann.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Geräte die Überprüfung nicht bestehen. Dies ist in den häufigsten Fällen auf eine verfristete Software oder eine zu große Abweichung der Geräteuhrzeit zurückzuführen. Bitte prüfen Sie daher unbedingt diese zwei Punkte:
- Gibt es in der Bauartzulassung einen verpflichtenden Nachtrag?
- Weicht die Geräteuhrzeit mehr als 10 Minuten von der tatsächlichen Uhrzeit ab?
Sollten Sie unsicher sein, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne!
Bitte stellen Sie zum Termin folgendes sicher:
- Geldspielgeräte sind eingeschaltet und frei zugänglich
- Personal vor Ort ist über den Termin informiert
- Schlüssel für Geldspielgeräte sind vor Ort
- Sofern eine Technikerpin existiert teilen Sie uns diese bitte mit
Was kostet die Überprüfung?
Pauschalaufträge sind anwendbar für Geldspielgeräte, welche mindestens sechs Wochen vor einer erforderlichen Überprüfung angemeldet werden, oder falls eine Integration in unsere Tourplanung auch kurzfristiger möglich ist.
- Überprüfungspauschale Geldspielgerät gemäß §7 SpielV: 117,81 € inkl. MwSt.
- Standortpauschale (je angefahrenem Standort): 59,50 € inkl. MwSt.
- Standortpauschale rabattiert (weiterer Standort selbes PLZ-Gebiet): 29,75 € inkl. MwSt.
- Auftragspauschale (je durchgeführtem Auftrag): 29,75 € inkl. MwSt.
- No-Show-Pauschale (Pauschale bei fehlgeschlagenem Ortstermin): 59,50 € inkl. MwSt.
Sie erhalten einen nach Auftragsvolumen gestaffelten Kundenrabatt. Bitte fragen Sie diesen ab einem Volumen von mehr als 20 jährlich zu überprüfenden Geldspielgeräten bei uns an.
Geldspielgeräte werden vorzugsweise am Aufstellort in Gaststätten, Spielhallen, oder in Ihrer Werkstatt durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Jörg Weißleder* überprüft. Prüfungen ausserhalb der Geschäftszeiten (8:00-18:00) sind problemlos möglich und erfolgen nach individueller Vereinbarung.
Um Ihnen diese Dienstleistung schnell und überregional anbieten zu können wird die Überprüfung ggfs. nicht durch Herrn Jörg Weißleder*, sondern durch einen anderen, ebenfalls öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. In diesem Fall wird Ihnen der Kollege vor der Durchführung der Überprüfung Ihrer Geräte namentlich benannt, und dessen Bestellungskörperschaft bekannt gegeben.
*Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Jörg Weißleder wurde durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart für das Sachgebiet Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung; Überprüfung von Geldspielgeräten öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Diese kann unter https://www.stuttgart.ihk24.de eingesehen werden.