Wie melde ich Geldspielgeräte zur Überprüfung an?
Was benötige ich für die Anmeldung
Was muss ich beachten?
Was kostet die Überprüfung?
Geldspielgeräte werden vorzugsweise am Aufstellort in Gaststätten, Spielhallen, oder in Ihrer Werkstatt durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Jörg Weißleder* überprüft. Prüfungen ausserhalb der Geschäftszeiten (8:00-18:00) sind problemlos möglich und erfolgen nach individueller Vereinbarung.
Um Ihnen diese Dienstleistung schnell und überregional anbieten zu können wird die Überprüfung ggfs. nicht durch Herrn Jörg Weißleder*, sondern durch einen anderen, ebenfalls öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. In diesem Fall wird Ihnen der Kollege vor der Durchführung der Überprüfung Ihrer Geräte namentlich benannt, und dessen Bestellungskörperschaft bekannt gegeben.
*Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Jörg Weißleder wurde durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart für das Sachgebiet Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung; Überprüfung von Geldspielgeräten öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Diese kann unter https://www.stuttgart.ihk24.de eingesehen werden.